Allgemeine Geschäftsbedingungen und wichtige Hinweise
Für Veranstaltungen (Kurse, Führungen, Kinderprogramm) der Herrmannsdorfer Landwerkstätten Glonn GmbH & Co. KG (im Folgenden „Herrmannsdorfer Landwerkstätten“)
I. Vertrag
1. Anmeldung, Zustandekommen des Vertrags, Fälligkeit des Entgelts
1.1. Der Veranstaltungsbesuch ist in der Regel nur mit vorheriger Anmeldung möglich.
1.2. Ihre Anmeldung zu den Veranstaltungen der Herrmannsdorfer Landwerkstätten ist verbindlich und verpflichtet zur sofortigen Zahlung des Entgelts. Sie können sich für unsere Veranstaltungen telefonisch oder online anmelden. Die Bezahlung erfolgt in der Regel per Überweisung nach der Anmeldung
1.3. Bei der Online-Anmeldung erfolgt die Bestätigung der Anmeldung per Mail. Bitte stellen Sie sicher, dass die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse aktiv ist und prüfen Sie die eingesetzten Spam-Filter. Mit der Anmeldung erhalten Sie auch die Rechnung.
2. Leistungsumfang
2.1. Was Sie von den Veranstaltungen der Herrmannsdorfer Landwerkstätten inhaltlich erwarten dürfen, ergibt sich ausschließlich aus der Veranstaltungsbeschreibung des Programms. Mündliche Zusagen oder Beschreibungen sind nicht verbindlich.
2.2. Die Herrmannsdorfer Landwerkstätten behält sich vor, Veranstaltungen durch eine*n andere*n Kursleiter*in/Hofführer*in durchführen zu lassen. Aus sachlichem Grund und in einem den Teilnehmenden zumutbaren Umfang können die Herrmannsdorfer Landwerkstätten den Zeitpunkt der Veranstaltung oder einzelner Kurstermine ändern.
3. Gutscheine: Übertragbarkeit, Einlösungsfrist
Gutscheine der Herrmannsdorfer Handwerkstatt sind nicht personengebunden, sind ab Kaufdatum auf zwei Jahre befristet gültig, sind nicht bar auszahlbar. Die kursbezogenen Gutscheine sind als Warenwert für das gesamte Programm einlösbar. Programmänderungen sind möglich.
II. Vertragsänderungen
4. Rücktritt der Herrmannsdorfer Landwerkstätten, Veranstaltungsabsage
4.1. Veranstaltungen kommen nicht zustande und können von der Herrmannsdorfer Landwerkstätten abgesagt werden, wenn
a) die Kursleiter*in/Hofführer*in ausfällt oder
b) die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wird oder
c) wichtige Gründe, wie etwa höhere Gewalt, vorliegen.
Kommt eine Veranstaltung nicht zustande, wird die Herrmannsdorfer Landwerkstätten Sie unverzüglich informieren.
4.2. Bei Veranstaltungsausfall erhalten Sie selbstverständlich die entrichtete Gebühr zurück.
5. Rücktritt des Teilnehmenden, Umbuchung
5.1. Sollten Sie an der gebuchten Veranstaltung nicht teilnehmen können, ist ein Rücktritt möglich.
a) bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Bitte informieren Sie uns per Mail (info@herrmannsdorfer.de), wenn sie eine Veranstaltung stornieren oder umbuchen möchten.
b) uns spätestens bis 12 Uhr am letzten Werktag vor dem Veranstaltungstermin eine Ersatzperson benennen.
5.2. Ein Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt aus anderen Gründen, z. B. eigene Erkrankung oder Wechsel der Leitung, ist nicht möglich.
5.3. Eine telefonische Mitteilung oder die Abmeldung bei den Kursleiter*n/Hofführer*n bzw. das Fernbleiben vom Kurs gelten nicht als Rücktritt.
5.4. Die Umbuchung von einer Veranstaltung in eine andere Veranstaltung im laufenden Programm ist nur möglich, wenn die Rücktrittsbedingungen eingehalten werden und nur, soweit in der gewünschten Veranstaltung ein Platz zur Verfügung steht. Im Falle der Umbuchung wird die für die alte Veranstaltung gezahlte Gebühr auf die für die neue Veranstaltung zu zahlende Gebühr angerechnet.
5.5. Unberührt bleibt das außerordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund.
III. Weitere Vertragsbedingungen
6. Urheberrechtsschutz
Aus urheberrechtlichen Gründen müssen wir Sie darauf hinweisen, dass Fotografieren, Filmen und Mitschneiden auf Band in den Veranstaltungen nicht gestattet sind. Kursunterlagen dürfen ohne schriftliche Zustimmung auf keine Weise verwertet, insbesondere nicht vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden.
7. Sollten Sie bestimmte Lebensmittel oder Ernährungsformen ablehnen, können wir dieses nur berücksichtigen, wenn Sie uns mindestens 5 Arbeitstage vor Veranstaltungstermin darüber informieren.
8. Haftung; Hinweispflicht
Die Haftung der Herrmannsdorfer Landwerkstätten beschränkt sich auf Fälle, bei denen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Herrmannsdorfer Landwerkstätten oder ihrer Kursleiter*innen vorliegt. Abweichend hiervon haften die Herrmannsdorfer Landwerkstätten im Falle der Verletzung von Leben, Gesundheit oder Körper, sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch bei einfacher Fahrlässigkeit.
Soweit im Zusammenhang mit der Veranstaltungsteilnahme persönliche gesundheitliche Risiken (z.B. bestehende Allergien und Unverträglichkeiten) bestehen, sind Sie verpflichtet, die Herrmannsdorfer Landwerkstätten vor Veranstaltungsbeginn ausdrücklich auf diese Risiken hinzuweisen.
9. Erklärungen
9.1. Alle Erklärungen gegenüber der Herrmannsdorfer Landwerkstätten können Sie unter Telefon 08093/9094-0 oder per Mail info@herrmannsdorfer.de an uns richten.
IV. Allgemeine Geschäftsbedingungen und wichtige Hinweise
Für die Anmietung eines Bio-Gemüsegartens der Landgärten der Herrmannsdorfer Landwerkstätten Glonn GmbH & Co. KG (im Folgenden „Herrmannsdorfer“)
10. Vertragsgegenstand
10.1. Pflichten der Herrmannsdorfer
Die Herrmannsdorfer verfügen über eine landwirtschaftliche Nutzfläche in Herrmannsdorf. Die Herrmannsdorfer überlassen dem Kunden ein Teilstück aus dieser Nutzfläche in der vom Kunden gewählten Größe zum Zwecke des eigenständigen und nicht gewerblichen Gemüseanbaus durch den Kunden (nachstehend: Vertragsgegenstand). Die genaue Bestimmung des zu überlassenden Teilstücks obliegt dem billigen Ermessen der Herrmannsdorfer und wird dem Kunden rechtzeitig vor Saisonbeginn mitgeteilt. Mindestens die Hälfte der Fläche wird durch die Herrmannsdorfer unter Berücksichtigung der gemüsebaulichen Erfordernisse vorbepflanzt bzw. eingesät. Die Zusammenstellung der Gemüsekulturen wird dabei durch die Herrmannsdorfer festgelegt. Das Datum des Saisonbeginns wird durch die Herrmannsdorfer festgelegt und dem Kunden rechtzeitig per E-Mail mitgeteilt. Der Gemüseanbau ist in der Zeit vom Saisonbeginn bis zum 30. Dezember zulässig. Außerhalb dieser Zeit ist eine Bewirtschaftung ausgeschlossen.
10.2. Vertragsdauer
Dieser Vertrag wird für den Zeitraum vom Saisonbeginn bis zum Saisonende eines Kalenderjahres geschlossen. Danach endet das Vertragsverhältnis automatisch.
10.3. Vergütung
Die Vergütung für die Überlassung des Teilstücks für den Zeitraum vom Saisonbeginn bis 30. Dezember entspricht dem zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe des Kunden auf unserer Website für die gewählte Teilstückgröße gültigen Preis und ist im Voraus nach Annahme des Vertrages zu entrichten.
10.4. Kein Recht zur Unterverpachtung
Die Überlassung des Vertragsgegenstandes oder einzelner Teile des Vertragsgegenstandes an Dritte ist ausgeschlossen. Dem Kunden steht es aber selbstverständlich frei, mit Dritten gemeinsam den Gemüseanbau auf dem Vertragsgegenstand zu bearbeiten.
10.5 Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet
- den Vertragsgegenstand im Zeitraum vom Saisonbeginn bis zum Saisonende eines Jahres ordnungsgemäß zu bewirtschaften, dies beinhaltet insbesondere die regelmäßige Bekämpfung von Unkraut, so dass dieses weder zur Samenreife gelangt, noch Nachbarparzellen beeinträchtigt;
- die übernommene Bepflanzung und Aussaat ordnungsgemäß zu pflegen, dies beinhaltet insbesondere die Bewässerung und den Pflanzenschutz vom Zeitpunkt des Saisonbeginns an;
- die Regelungen und Auflagen des Landwirts, zu dessen Betrieb der Vertragsgegenstand gehört, zu beachten und zu erfüllen, insbesondere im Hinblick auf die Entsorgung von Abfällen und die Pflege des Vertragsgegenstandes;
- die Richtlinien des ökologischen Anbauverbands zu beachten
- dazu gehört auch insbesondere, dass Jungpflanzen, Saatgut und sonstige Materialien nachweislich nach den entsprechenden Richtlinien biozertifiziert sind, der Nachweis ist für die gesamte Mietdauer aufzubewahren und im Falle einer Prüfung vorzulegen (z.B. durch Aufbewahrung des Kaufbelegs oder eine andere Form des Belegs, aus dem die Biozertifizierung eindeutig, etwa durch Sichtbarkeit des Öko-Kontrollstellen-Codes, hervorgeht).
- keine selbst aus Saatgut vorgezogenen Pflanzen auf seinem Teilstück auszubringen (dieses Verbot gilt auch für selbst vorgezogene Pflanzen aus Bio-Saatgut), da dies auf Grundlage der gesetzlichen Bio-Richtlinien nicht zulässig ist.
Der Kunde hat es zu unterlassen, auf dem Vertragsgegenstand Bauten, auch nur vorübergehende, zu errichten. Kommt der Kunde seinen Pflichten nicht nach, sind die Herrmannsdorfer nach einmaliger schriftlicher Mahnung mit einer Fristsetzung von 10 Tagen berechtigt, das betreffende Teilstück umzupflügen oder anderweitig auf Kosten des Kunden in Bewirtschaftung zu bringen, um z.B. Flurschäden durch wucherndes Unkraut oder die Schädigung von benachbarten Teilstücken zu verhindern.
Bei Verwendung von nicht biozertifizierten Pflanzen oder Saatgut oder der Verwendung von unzulässigen Dünge-, Schädlingsbekämpfungs, Unkrautvernichtungs- oder sonstigen Mitteln stellen die Herrmannsdorfer dem Kunden eine Gebühr in Höhe von mindestens 100 Euro in Rechnung. Ferner führt dies zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses. Aufgrund der Beschaffenheit des Produkts (z.B. im Saisonverlauf regelmäßige Mitteilung von Informationen per Mail) wird die bleibende Zustimmung des Kunden zur Datenschutzvereinbarung bis zum Saisonende vorausgesetzt. Bei vorherigem Widerruf der Zustimmung durch den Kunden ist Herrmannsdorfer nach eigenem Ermessen berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Eine Erstattung des für das gemietete Teilstück gezahlten Preises ist dabei ausgeschlossen.
10.6. Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes
Die Herrmannsdorfer gewährleisten, dass sich der Vertragsgegenstand zum Gemüsebau eignet. Weitere Garantien oder Zusicherungen werden nicht abgegeben. Die Herrmannsdorfer übernehmen keine Haftung für Missernten, insbesondere infolge höherer Gewalt, ungünstiger Wetterbedingungen, Wildfraß oder Diebstahl.
10.7. Verkehrssicherungspflichten
Der Kunde trägt die Verkehrssicherungspflicht für den Vertragsgegenstand nach dem Saisonbeginn. Er hat die Herrmannsdorfer, sofern diese für Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht in Anspruch genommen werden, von Ansprüchen Dritter freizustellen.
10.8. Pflicht bei Vertragsbeendigung
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, den Vertragsgegenstand in dem Zustand zurückzugeben, der einer bis zur Rückgabe fortgesetzten ordnungsgemäßen Bewirtschaftung entspricht. Dies beinhaltet insbesondere, jegliche Gegenstände abzuräumen, die der Kunde dorthin verbracht hat, wie z.B.: Rankhilfen jeglicher Art (auch Holz- & Bambusstäbe), Beetschilder jeglichen Materials, Klammern, Drähte, Bänder, Schnüre, Netze, Haken, Steine, Saatguttütchen, Flaschen, Windräder, andere Aufsteller und Ähnliches wieder zu entfernen und mitzunehmen.
Ist der Vertragsgegenstand nicht oder nicht vollständig geräumt, werden die Herrmannsdorfer dies auf Kosten des Kunden übernehmen. Dem Kunden werden dafür mindestens 50 Euro in Rechnung gestellt. Sollten die tatsächlichen Kosten der Räumung höher liegen (z.B. durch Kosten der Entsorgung), werden diese wie angefallen in Rechnung gestellt.
V. Wichtige Hinweise
11.1. Rauchverbot
Bitte beachten Sie, dass in unseren Räumlichkeiten generell ein Rauchverbot besteht.
11.2. Mitnahme von Tieren
Es ist untersagt, Tiere mitzubringen. Dies gilt für alle Veranstaltungen. Ausnahmen bestehen für Führhunde.
11.3. Datenschutz
Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich für eigene Geschäftszwecke und gemäß des Datenschutzrechts. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter https://www.herrmannsdorfer.de/datenschutz/
VI. Schlussbestimmungen
11. Schlussbestimmungen
12.1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt.
12.2. Die Herrmannsdorfer Landwerkstätten behalten sich vor, diese Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
12.3. Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren Fassungen ihre Gültigkeit.
Stand: 22. März 2022
Herrmannsdorfer Landwerkstätten
Glonn GmbH & Co. KG
Herrmannsdorf 7
85625 Glonn
Deutschland
Tel.: 0049 (0)8093/9094-0
Fax.: 0049 (0)8093/9094-10
info@herrmannsdorfer.de
Eintragung im Handelsregister
Registergericht:Amtsgericht München
Registernummer: HRB 81612
USt.Id.Nr.: DE813620482
persönlich haftende Gesellschafterin:
Beteiligungsgesellschaft Sophie Schweisfurth mbH
85625 Glonn, Amtsgericht München HRB 159629
Geschäftsführung: Sophie Schweisfurth, Mathias Stinglwagner